Buchungsbedingungen Christoffel Ferienwohnungen AG, Davos

Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter, die Firma Christoffel Ferienwohnungen AG, Auftrags des Wohnungseigentümers handelt. Für Forderungen irgendwelcher Art seitens des Mieters ist der Wohnungseigentümer, welcher dem Mieter in Ausnahmefällen mitgeteilt wird, zu belangen.
Mit der Anzahlung verpflichtet sich der Gast, diese Buchungsbedingungen anzuerkennen und einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen gilt die Buchung als nicht zustande gekommen und die Firma Christoffel Ferienwohnungen AG behält sich vor, über das Objekt anderweitig zu verfügen.
Die reservierten Ferienwohnungen dürfen höchstens mit der auf der Reservationsbestätigung aufgeführten Personenzahl belegt werden. Haftung in den allgemeinen Räumen, wie Ski- und Velo-Räumen lehnen wir ab.

Sollte dieser speziell reservierte Wohnungstyp nicht beziehbar sein, ist die Firma Christoffel Ferienwohnungen AG berechtigt, ein anderes, Appartement der gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen. Falls der Feriengast die ihm allenfalls vorgeschlagene Alternative nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine Rückerstattung der Zahlung. Ebenso sind in solchen Fällen jede weiteren Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

Im Ferienverkehr können immer wieder Extremfälle auftreten, die nicht voraussehbar sind. Hindern uns höhere Gewalt, Umweltkatastrophen oder Naturgewalten an unserer Vermittlungstätigkeit, so sind wir berechtigt, die Buchung entschädigungslos zu kündigen.

Der Vermieter kann für allfällige Schäden, verursacht durch ausserhalb seines Machtbereichs liegende Umstände oder durch höhere Gewalt, wie z.B. Strom- und Wasserunterbrüche etc., die das Mietverhältnis irgendwie beeinträchtigen, nicht haftbar gemacht werden.

Der Mieter anerkennt die Hausordnung und räumt dem Vermieter das Recht ein, das Mietobjekt jederzeit zu besichtigen bzw. besichtigen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendig werdenden Reparaturen dem Vermieter sofort zu melden. Eigenmächtig ausgeführte Reparaturen sind vom Vermieter nicht anzunehmen und befreien den Mieter nicht von Ersatzleistungen. Dem Mieter ist es untersagt, die Zweckbestimmung der Räume irgendwie zu verändern oder Anschriften oder zusätzliche Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters anzubringen.

Das Mietobjekt wird dem Mieter in gereinigtem und einwandfreiem Zustand komplett möbliert und eingerichtet übergeben. Reklamationen betreffend das Mietobjekt bzw. das Inventar, sind vom Mieter unmittelbar bei Mietantritt beim Vermieter anzubringen. Andernfalls gilt das Mietobjekt samt Inventar als einwandfrei und in vollständigem Zustand übergeben. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn genommen werden. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter zu melden.
Beschädigungen irgendwelcher Art müssen vom Mieter voll bezahlt werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass solche Schäden ohne Rückfrage, seiner Kreditkarte belastet werden. Abnormal starke Verschmutzung, z.B. Backofenreinigung, Flecken, Hundehaare, usw. kann der Hauswart zusätzlich verrechnen.

Das Mitbringen von Haustieren ist nur gestattet, wenn dies auf dem Wohnungsbeschrieb nicht ausdrücklich untersagt ist: Tiere dürfen weder im Haus noch direkt vor dem Haus ihre Geschäfte verrichten und die übrigen Mieter in keiner Weise stören. Sollten trotzdem Unannehmlichkeiten vorkommen, ist der Hauswart verpflichtet, das Tier unverzüglich aus der Wohnung zu verweisen. Der Mieter hat in einem solchen Falle kein Recht, die Wohnung frühzeitig zu verlassen und muss für die vertragliche Miete und Unkosten voll aufkommen.
Umbuchungen und Daten Änderungen auf Wunsch des Gastes werden mit CHF 145.00 Spesen belastet.

Nichtantritt und vorzeitige Beendigung der Miete:

  • Die Reservation beinhaltet eine obligatorische Annullierungsgarantie.
  • Bei Nichtantritt oder vorzeitiger Beendigung der Miete schuldet der Mieter der Vermieterin den vollen Mietpreis.

Von diesem Grundsatz gelten folgende Ausnahmen:

a) Kann die Wohnung weitervermietet werden, wird dem Mieter lediglich eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.– in Rechnung gestellt.

b) Die Firma Christoffel Ferienwohnungen AG , 7270 Davos Platz, erklärt, dass die Davoser Immobilien AG den vom Mieter vertraglich geschuldeten Mietpreis (minus 4 % vom Mietpreis für die Annullationsgarantie und CHF 175.00 Bearbeitungsgebühren) bezahlt, sofern die Miete aus einem der folgenden, bei der Buchung nicht voraussehbaren Gründen nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss:

  • Plötzlich eingetretene schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod des Mieters sowie deren Ehegatten, Blutsverwandte, Geschwister, Pflege-, Stief- und Adoptivkinder.
  • Ausdrücklich ausgeschlossen sind Krankheiten oder Unfälle, die bei der Buchung bereits bestanden haben oder Krankheiten, deren Anzeichen bis dahin erkennbar waren.

c) Die Garantie der Davoser Immobilien AG (gemäss lit. b) vorstehend beginnt mit Leistung der Anzahlung für die Reservation und endet mit dem Ablauf der Miete.

d) Der Mieter ist verpflichtet, der Firma Christoffel Ferienwohnungen AG spätestens innert drei Tagen nach einem Ereignis schriftlich Anzeige zu erstatten und jede gewünschte sachdienliche Auskunft zu erteilen. Im Weiteren sind alle erforderlichen Beweismittel zur Verfügung zu stellen. Der Mieter entbindet im Weiteren die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht.

e) Für das Einhalten der Verpflichtungen der Davoser Immobilien AG (gemäss lit. b) haftet die Firma Christoffel Ferienwohnungen AG dem Mieter gegenüber solidarisch.

Für allfällige Streitigkeiten aus den vorliegenden Bedingungen ist Davos Gerichtsstand; anwendbar ist schweizerisches Recht.

Davos, März 2016
Christoffel Ferienwohnungen AG