Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Buchung verpflichtet sich der Gast, die Buchungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen und einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen gilt die Buchung als nicht zustande gekommen und die Firma Christoffel Ferienwohnungen AG behält sich vor, über das Objekt anderweitig zu verfügen.
Die reservierten Ferienwohnungen dürfen höchstens mit der auf der Reservationsbestätigung aufgeführten Personenzahl belegt werden (Kinder inbegriffen). Eine Überbelegung ist nicht gestattet. Der Mieter anerkennt die Hausordnung und räumt dem Vermieter das Recht ein, das Mietobjekt wenn möglich auf Voranmeldung jederzeit zu besichtigen bzw. besichtigen zu lassen.
Haftung in den allgemeinen Räumen, wie Ski- und Velo-Räumen lehnen wir ab.
Sollte ein speziell reservierter Wohnungstyp nicht beziehbar sein, ist die Firma Christoffel Ferienwohnungen AG berechtigt, eine andere Unterkunft der gleichen Komfortkategorie zur Verfügung zu stellen. Falls der Feriengast die ihm allenfalls vorgeschlagene Alternative nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine Rückerstattung der Zahlung. Ebenso sind in solchen Fällen jede weiteren Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Im Ferienverkehr können immer wieder Extremfälle auftreten, die nicht voraussehbar sind. Hindern uns höhere Gewalt, Umweltkatastrophen oder Naturgewalten an unserer Dienstleistung, so sind wir berechtigt, die Buchung entschädigungslos zu kündigen. Für Ereignisse ausserhalb des Machtbereiches von Christoffel Ferienwohnungen AG (z.B. Umweltkatastrophen, Streiks, politische Unruhen, Stromausfälle, fehlende Wasserversorgung, Epidemien oder Pandemien, gesperrte Zufahrtsstrassen, allgemeine Reisebeschränkungen, erhöhter Lärm durch Bauarbeiten usw.) übernimmt die Christoffel Ferienwohnungen AG keine Haftung. Der Mieter hat bei solchen Vorkommnissen kein Recht zur Vertragsauflösung, Mietpreisreduzierung oder Schadenersatz.
Die Fotos der Wohnungen werden vom jeweiligen Eigentümer zur Verfügung gestellt und sind schematisch. Abweichungen sind möglich. In allen Ferienwohnungen ist das Rauchen sowie das Tragen von Strassen- und Schneesportschuhen untersagt.
Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendig werdenden Reparaturen dem Vermieter sofort zu melden. Eigenmächtig ausgeführte Reparaturen sind vom Vermieter nicht anzunehmen und befreien den Mieter nicht von Ersatzleistungen. Dem Mieter ist es untersagt, die Zweckbestimmung der Räume irgendwie zu verändern oder Anschriften oder zusätzliche Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters anzubringen.
An- und Abreisezeiten sind entweder in der Reservationsbestätigung angegeben oder individuell zu vereinbaren. Das Mietobjekt wird dem Mieter in gereinigtem und einwandfreiem Zustand komplett möbliert und eingerichtet übergeben. Auf die Leistungsstärke und Signale einer allfälligen Internetverbindung hat die Christoffel Ferienwohnungen AG keinen Einfluss. Reklamationen betreffend das Mietobjekt bzw. das Inventar, sind vom Mieter unmittelbar bei Mietantritt beim Vermieter anzubringen. Andernfalls gilt das Mietobjekt samt Inventar als einwandfrei und in vollständigem Zustand übergeben. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn genommen werden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar sorgsam zu behandeln und anerkennt die Hausordnung. Weder Mobiliar noch Inventar dürfen mit anderen Wohnungen vertauscht werden.
Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks sowie die Abfallentsorgung ist Sache des Mieters und nicht in der Endreinigung inbegriffen. Der tatsächlich entstandene Aufwand zur Beseitigung von abnormal starker Verschmutzung, z.B. Backofenreinigung, Flecken, Hundehaare, usw. kann dem Gast zusätzlich verrechnet werden. Für Aufenthalte von mehr als 21 Tagen wird ein höherer Reinigungspreis verrechnet. Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich dem Wohnungsbetreuer zu melden. Für die nicht rechtzeitige Mitteilung verursachter Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter verpflichtet sich, für Schäden welche durch sein eigenes oder das Verschulden seiner Mitreisenden und Besucher entstanden sind, aufzukommen.
Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust eines Schlüssels wird eine Pauschale von CHF 80.- für die Ersatzbeschaffung und den Verwaltungsaufwand erhoben. Der Vermieter behält sich vor, bei besonderen Umständen (z.B. notwendigem Austausch der Schliessanlage) die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Dem Gast wird bei Anreise ein Grundbestand an Verbrauchsmaterialien (z.B. Küchenutensilien, Abfallsäcke, Toilettenpapier) zur Verfügung gestellt. Nach Verbrauch dieses Anfangsbestands ist der Gast selbst für die Beschaffung weiterer Verbrauchsmaterialen während seines Aufenthaltes verantwortlich.
Das Mitbringen von Haustieren ist nur gestattet, wenn dies auf dem Wohnungsbeschrieb nicht ausdrücklich untersagt ist. Tiere dürfen weder im Haus noch direkt vor dem Haus ihre Geschäfte verrichten und die übrigen Mieter in keiner Weise stören. Sollten trotzdem Unannehmlichkeiten vorkommen, ist der Hauswart verpflichtet, das Tier unverzüglich aus der Wohnung zu verweisen. Der Mieter hat in einem solchen Falle kein Recht, die Wohnung frühzeitig zu verlassen und muss für die vertragliche Miete und Unkosten voll aufkommen.
Die Zahlungskonditionen sind auf der Reservationsbestätigung aufgeführt und einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ist Christoffel Ferienwohnungen grundsätzlich ermächtigt, anderweitig über das Objekt zu verfügen. Erfolgt eine Buchung nicht auf Kreditkarte, ist Christoffel Ferienwohnungen AG ermächtigt, diese zur Sicherung der Buchung einzuverlangen.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten verweigern, wenn dafür sachliche Gründe bestehen.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben das Recht, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Umbuchungen und Datenänderungen auf Wunsch des Gastes werden mit einer Servicegebühr von 200.00 CHF verrechnet.
Möchte der Gast von einer getätigten Reservation zurücktreten, gelten folgende Bestimmungen / Gebühren:
- bis zu 90 Tage vor Anreise:
kostenfreie Stornierung - 89 bis 60 Tage vor Anreise:
25% des Mietpreises ist vom Mieter geschuldet, zzgl. Servicegebühr 200.- CHF - 59 bis 30 Tage vor Anreise:
50% des Mietpreises ist vom Mieter geschuldet, zzgl. Servicegebühr 200.- CHF - 29 bis 0 Tage vor Anreise:
100% des Mietpreises ist vom Mieter geschuldet, zzgl. Servicegebühr 200.- CHF
Kann das Objekt nach einer Stornierung nicht weitervermietet werden, hält sich der Leistungserbringer das Recht vor, gemäss oben aufgeführten Konditionen den Mietpreis zu verrechnen bzw. der Kreditkarte zu belasten.
Die Christoffel Ferienwohnungen AG ist ermächtigt, dem Gast für die Bearbeitung der Stornierung, einer Umbuchung oder übermässigem administrativem Aufwand eine Servicegebühr in Höhe von 200.- CHF pro Buchung zu verrechnen.
Der externe Abschluss einer Reiseversicherung wird dringend empfohlen.
Bei vorzeitiger Beendigung der Miete findet keine Mietreduktion statt.
Für allfällige Streitigkeiten aus den vorliegenden Bedingungen ist Davos Gerichtsstand; anwendbar ist schweizerisches Recht.
Davos, Januar 2026