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Buchungsbedingungen
der Christoffel
Ferienwohnungen AG,
Davos
A. Die Christoffel Ferienwohnungen
AG
handelt im Auftrag des Wohnungseigentümers
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter, die Christoffel Ferienwohnungen AG, Auftrags des Wohnungseigentümers handelt. Für
Forderungen irgendwelcher Art seitens des Mieters ist der
Wohnungseigentümer, welcher dem Mieter in Ausnahmefällen mitgeteilt
wird, zu belangen.
B. Anzahlung
Mit der Anzahlung verpflichtet sich der Gast, diese Buchungsbedingungen
anzuerkennen und einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der
Zahlungsbedingungen gilt die Buchung als nicht zustande gekommen und
die Christoffel Ferienwohnungen AG behält sich vor, über das Objekt
anderweitig zu verfügen.
C. Personenzahl
Die reservierten Ferienwohnungen dürfen höchstens mit der auf der
Reservationsbestätigung aufgeführten Personenzahl belegt werden.
D. Änderung des reservierten
Wohnungstyps
Sollte dieser speziell reservierte Wohnungstyp nicht beziehbar sein,
ist die Christoffel Ferienwohnungen AG berechtigt, ein anderes, gleichwertig
ausgestattetes Appartement zur Verfügung zu stellen. Falls der
Feriengast die ihm allenfalls vorgeschlagene gleichwertige Alternative
nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine Rückerstattung der Zahlung.
Ebenso sind in solchen Fällen jede weiteren Schadenersatzansprüche
ausgeschlossen.
E.
Kündigung / unvorhergesehene Extremfälle
Im Ferienverkehr können immer wieder Extremfälle
auftreten, die nicht voraussehbar sind. Hindern uns höhere Gewalt,
Umweltkatastrophen oder Naturgewalten an unserer
Vermittlungstätigkeit, so sind wir berechtigt, die Buchung
entschädigungslos zu kündigen.
Der
Vermieter kann für allfällige Schäden, verursacht durch ausserhalb
seines Machtbereichs liegende Umstände oder durch höhere Gewalt, wie
z.B. Strom- und Wasserunterbrüche etc., die das Mietverhältnis
irgendwie beeinträchtigen, nicht haftbar gemacht werden.
F. Verbindlichkeit der Hausordnung
Der Mieter anerkennt die Hausordnung und räumt dem Vermieter das Recht
ein, das Mietobjekt jederzeit zu besichtigen bzw. besichtigen zu
lassen. Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendig werdenden
Reparaturen dem Vermieter sofort zu melden. Eigenmächtig ausgeführte
Reparaturen sind vom Vermieter nicht anzunehmen und befreien den Mieter
nicht von Ersatzleistungen. Dem Mieter ist es untersagt, die
Zweckbestimmung der Räume irgendwie zu verändern oder Anschriften
oder zusätzliche Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des
Vermieters anzubringen.
G.
Zustand des Mietobjekts
Das Mietobjekt wird dem Mieter in gereinigtem und einwandfreiem Zustand
komplett möbliert und eingerichtet übergeben. Reklamationen
betreffend das Mietobjekt bzw. das Inventar, sind vom Mieter
unmittelbar bei Mietantritt beim Vermieter anzubringen. Andernfalls
gilt das Mietobjekt samt Inventar als einwandfrei und in vollständigem
Zustand übergeben.
Beschädigungen
irgendwelcher Art müssen vom Mieter voll bezahlt werden. Abnormal
starke Verschmutzung, z.B. Backofenreinigung, Flecken, Hundehaare, usw.
kann der Hauswart zusätzlich verrechnen.
Internetbilder: Die Bilder im Internet dienen ausschliesslich
dazu, dem Mieter einen allgemeinen Eindruck des Wohnungsstandards zu
vermitteln. Symbolbilder wurden nicht in der entsprechenden Wohnung
aufgenommen, vom Vermieter jedoch in Bezug auf Komfort und Einrichtung
als identisch oder vergleichbar eingestuft und stammen in der Regel aus
einem anderen Stockwerk im gleichen Haus. Beachten Sie ferner, dass die
Aufnahmetechnik bei Panorama- und Weitwinkelbildern einen Raumeindruck
vermitteln könnte, welcher nicht mit Ihrer effektiven Wahrnehmung
übereinstimmt. Für den Vertrag gelten ausschliesslich die im Text
formulierten Beschriebe, insbesondere bezüglich vorhandenem Cheminée.
H. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur gestattet, wenn dies auf dem
Wohnungsbeschrieb nicht ausdrücklich untersagt ist: Tiere dürfen
weder im Haus noch direkt vor dem Haus ihre Geschäfte verrichten und
die übrigen Mieter in keiner Weise stören. Sollten trotzdem
Unannehmlichkeiten vorkommen, ist der Hauswart verpflichtet, das Tier
unverzüglich aus der Wohnung zu verweisen. Der Mieter hat in einem
solchen Falle kein Recht, die Wohnung frühzeitig zu verlassen und muss
für die vertragliche Miete und Unkosten voll aufkommen.
I.
Umbuchungen
Umbuchungen und Daten Änderungen auf Wunsch des Gastes werden mit CHF
90.- Spesen belastet.
K.
Nichtantritt und vorzeitige Beendigung der Miete
Die Reservation beinhaltet eine obligatorische
Annullierungsgarantie. Bei Nichtantritt oder vorzeitiger Beendigung der
Miete schuldet der Mieter der Vermieterin den vollen Mietpreis.
Von
diesem Grundsatz gelten folgende Ausnahmen:
-
Kann
die Wohnung weitervermietet werden, wird dem Mieter lediglich eine
Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.--
in Rechnung gestellt.
-
Die
Christoffel Ferienwohnungen AG, 7270 Davos Platz, erklärt, dass die Davoser
Immobilien AG den vom Mieter vertraglich geschuldeten Mietpreis,
minus Fr. 50.-- Bearbeitungsgebühr bezahlt, sofern die Miete
aus einem der folgenden, bei der Buchung nicht voraussehbaren
Gründen nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss:
Plötzlich
eingetretene schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod des Mieters
sowie deren Ehegatten, Blutsverwandte, Geschwister, Pflege-, Stief- und
Adoptivkinder. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Krankheiten oder Unfälle, die bei der Buchung
bereits bestanden haben oder Krankheiten, deren Anzeichen bis dahin
erkennbar waren.
-
Die Garantie der Davoser Immobilien AG
vorstehend
beginnt mit Leistung der Anzahlung für die Reservation und endet mit
dem Ablauf der Miete.
-
Der Mieter ist verpflichtet, der
Christoffel Ferienwohnungen AG spätestens
innert drei Tagen nach einem Ereignis schriftlich Anzeige zu erstatten
und jede gewünschte sachdienliche Auskunft zu erteilen. Im weiteren
sind alle erforderlichen Beweismittel zur Verfügung zu stellen. Der
Mieter entbindet im weiteren die behandelnden Ärzte von der
Schweigepflicht.
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Für das Einhalten der Verpflichtungen der Davoser Immobilien AG
haftet die Christoffel Ferienwohnungen AG dem Mieter
gegenüber solidarisch.
L. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus den vorliegenden Bedingungen ist
Davos Gerichtsstand; anwendbar ist schweizerisches Recht.
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