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Buchungsbedingungen
der Christoffel Ferienwohnungen AG, Davos

A. Die Christoffel Ferienwohnungen AG handelt im Auftrag des Wohnungseigentümers
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter, die Christoffel Ferienwohnungen AG, Auftrags des Wohnungseigentümers handelt. Für Forderungen irgendwelcher Art seitens des Mieters ist der Wohnungseigentümer, welcher dem Mieter in Ausnahmefällen mitgeteilt wird, zu belangen.

B. Anzahlung
Mit der Anzahlung verpflichtet sich der Gast, diese Buchungsbedingungen anzuerkennen und einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen gilt die Buchung als nicht zustande gekommen und die Christoffel Ferienwohnungen AG behält sich vor, über das Objekt anderweitig zu verfügen.

C. Personenzahl
Die reservierten Ferienwohnungen dürfen höchstens mit der auf der Reservationsbestätigung aufgeführten Personenzahl belegt werden.

D. Änderung des reservierten Wohnungstyps
Sollte dieser speziell reservierte Wohnungstyp nicht beziehbar sein, ist die Christoffel Ferienwohnungen AG berechtigt, ein anderes, gleichwertig ausgestattetes Appartement zur Verfügung zu stellen. Falls der Feriengast die ihm allenfalls vorgeschlagene gleichwertige Alternative nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine Rückerstattung der Zahlung. Ebenso sind in solchen Fällen jede weiteren Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

E. Kündigung / unvorhergesehene Extremfälle
Im Ferienverkehr können immer wieder Extremfälle auftreten, die nicht voraussehbar sind. Hindern uns höhere Gewalt, Umweltkatastrophen oder Naturgewalten an unserer Vermittlungstätigkeit, so sind wir berechtigt, die Buchung entschädigungslos zu kündigen.

Der Vermieter kann für allfällige Schäden, verursacht durch ausserhalb seines Machtbereichs liegende Umstände oder durch höhere Gewalt, wie z.B. Strom- und Wasserunterbrüche etc., die das Mietverhältnis irgendwie beeinträchtigen, nicht haftbar gemacht werden.

F. Verbindlichkeit der Hausordnung
Der Mieter anerkennt die Hausordnung und räumt dem Vermieter das Recht ein, das Mietobjekt jederzeit zu besichtigen bzw. besichtigen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendig werdenden Reparaturen dem Vermieter sofort zu melden. Eigenmächtig ausgeführte Reparaturen sind vom Vermieter nicht anzunehmen und befreien den Mieter nicht von Ersatzleistungen. Dem Mieter ist es untersagt, die Zweckbestimmung der Räume irgendwie zu verändern oder Anschriften oder zusätzliche Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters anzubringen.

G. Zustand des Mietobjekts
Das Mietobjekt wird dem Mieter in gereinigtem und einwandfreiem Zustand komplett möbliert und eingerichtet übergeben. Reklamationen betreffend das Mietobjekt bzw. das Inventar, sind vom Mieter unmittelbar bei Mietantritt beim Vermieter anzubringen. Andernfalls gilt das Mietobjekt samt Inventar als einwandfrei und in vollständigem Zustand übergeben.

Beschädigungen irgendwelcher Art müssen vom Mieter voll bezahlt werden. Abnormal starke Verschmutzung, z.B. Backofenreinigung, Flecken, Hundehaare, usw. kann der Hauswart zusätzlich verrechnen.

Internetbilder: Die Bilder im Internet dienen ausschliesslich dazu, dem Mieter einen allgemeinen Eindruck des Wohnungsstandards zu vermitteln. Symbolbilder wurden nicht in der entsprechenden Wohnung aufgenommen, vom Vermieter jedoch in Bezug auf Komfort und Einrichtung als identisch oder vergleichbar eingestuft und stammen in der Regel aus einem anderen Stockwerk im gleichen Haus. Beachten Sie ferner, dass die Aufnahmetechnik bei Panorama- und Weitwinkelbildern einen Raumeindruck vermitteln könnte, welcher nicht mit Ihrer effektiven Wahrnehmung übereinstimmt. Für den Vertrag gelten ausschliesslich die im Text formulierten Beschriebe, insbesondere bezüglich vorhandenem Cheminée.

H. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur gestattet, wenn dies auf dem Wohnungsbeschrieb nicht ausdrücklich untersagt ist: Tiere dürfen weder im Haus noch direkt vor dem Haus ihre Geschäfte verrichten und die übrigen Mieter in keiner Weise stören. Sollten trotzdem Unannehmlichkeiten vorkommen, ist der Hauswart verpflichtet, das Tier unverzüglich aus der Wohnung zu verweisen. Der Mieter hat in einem solchen Falle kein Recht, die Wohnung frühzeitig zu verlassen und muss für die vertragliche Miete und Unkosten voll aufkommen.

I. Umbuchungen
Umbuchungen und Daten Änderungen auf Wunsch des Gastes werden mit CHF 90.- Spesen belastet.

K. Nichtantritt und vorzeitige Beendigung der Miete
Die Reservation beinhaltet eine obligatorische Annullierungsgarantie. Bei Nichtantritt oder vorzeitiger Beendigung der Miete schuldet der Mieter der Vermieterin den vollen Mietpreis.

Von diesem Grundsatz gelten folgende Ausnahmen:

  • Kann die Wohnung weitervermietet werden, wird dem Mieter lediglich eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.-- in Rechnung gestellt.

  • Die Christoffel Ferienwohnungen AG, 7270 Davos Platz, erklärt, dass die Davoser Immobilien AG den vom Mieter vertraglich geschuldeten Mietpreis, minus Fr. 50.-- Bearbeitungsgebühr bezahlt, sofern die Miete aus einem der folgenden, bei der Buchung nicht voraussehbaren Gründen nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss: Plötzlich eingetretene schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod des Mieters sowie deren Ehegatten, Blutsverwandte, Geschwister, Pflege-, Stief- und Adoptivkinder. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Krankheiten oder Unfälle, die bei der Buchung bereits bestanden haben oder Krankheiten, deren Anzeichen bis dahin erkennbar waren.

  • Die Garantie der Davoser Immobilien AG vorstehend beginnt mit Leistung der Anzahlung für die Reservation und endet mit dem Ablauf der Miete.

  • Der Mieter ist verpflichtet, der Christoffel Ferienwohnungen AG spätestens innert drei Tagen nach einem Ereignis schriftlich Anzeige zu erstatten und jede gewünschte sachdienliche Auskunft zu erteilen. Im weiteren sind alle erforderlichen Beweismittel zur Verfügung zu stellen. Der Mieter entbindet im weiteren die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht.

  • Für das Einhalten der Verpflichtungen der Davoser Immobilien AG haftet die Christoffel Ferienwohnungen AG dem Mieter gegenüber solidarisch.

L. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus den vorliegenden Bedingungen ist Davos Gerichtsstand; anwendbar ist schweizerisches Recht.

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Christoffel Ferienwohnungen AG, Promenade 41, CH-7270 Davos, Telefon ++41 (81) 413 34 08, Fax ++41 (81) 413 70 92
E-Mail  info@christoffeldavos.ch
aktualisiert Freitag, 18. Juni 2010 15:47:27